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DONAULAND LottoClub
Teilnahmebedingungen


1. Allgemeines

Die RM Buch und Medien Vertrieb GmbH (im Folgenden "RM"), registriert unter DE 811 147 836 mit dem Sitz in Berlin und der Geschäftsanschrift D-10178 Berlin, Anna-Louisa-Karsch-Straße 2, organisiert für die die Mitglieder der Buchgemeinschaft Donauland Kremayr & Scheriau (im Folgenden "DONAULAND"), eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 9155 p, mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift: A 1210 Wien, Richard Neutra-Gasse 9, den DONAULAND LottoClub (im Folgenden "LottoClub"). Der LottoClub bietet Mitgliedern von DONAULAND die Möglichkeit, sich zu Spielgemeinschaften zusammen zu schließen und mittels dieser Spielgemeinschaften an "Lotto 6 aus 45" und an "EuroMillionen" teilzunehmen.

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen RM und den einzelnen Teilnehmern sowie die Organisation von Spielgemeinschaften in der Rechtsform von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (im Folgenden "GesbRs") und die Abwicklung der Teilnahme dieser GesbRs an "Lotto 6 aus 45" und an "EuroMillionen".

2. Teilnahmevoraussetzungen und Rechtsverhältnisse

2.1. Teilnahmeberechtigung
Am LottoClub sind ausschließlich Mitglieder von DONAULAND teilnahmeberechtigt, die im Zeitpunkt der Stellung eines Teilnahmeantrags zum LottoClub volljährig und voll geschäftsfähig sind und die einen Wohnsitz in Österreich haben.

2.2. Begrüßungsschreiben
Der Teilnehmer hat sich mündlich (telefonisch) zur Teilnahme am LottoClub angemeldet. Dabei wurden ihm alle im Sinne der §§ 5a ff KSchG notwendigen Informationen für Vertragsabschlüsse im Fernabsatz mitgeteilt. Die Annahme des Teilnahmeantrags erfolgt durch Übersendung eines Begrüßungsschreibens der RM an den Teilnehmer. Mit Zugang dieses Begrüßungsschreibens kommt zwischen dem Teilnehmer und RM ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß den Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen zustande.

2.3. Rücktritt vom Geschäftsbesorgungsvertrag
RM räumt den Teilnehmern ein zweiwöchiges vertragliches Rücktrittsrecht ein. Dies bedeutet, dass der Teilnehmer berechtigt ist, von seiner auf den Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärung binnen zwei Wochen nach Zugang der Annahmeerklärung (Begrüßungsschreiben) schriftlich zurückzutreten. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Rücktritts an:

DONAULAND LottoClub
Business Center 675
A - 1000 Wien

Mit der ersten Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen des LottoClubs, die mit Zustimmung des Teilnehmers oder auf dessen Veranlassung hin erfolgt, endet das Rücktrittsrecht gemäß diesem Punkt jedoch automatisch.

2.4. Spielgemeinschaften

2.4.1. Bildung der Spielgemeinschaften
Sämtliche Teilnehmer des LottoClubs werden von RM zu Spielgemeinschaften zusammen gefasst. Diese Spielgemeinschaften haben die Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. RM tritt ausschließlich mit den jeweiligen einzelnen Teilnehmern in ein Rechtsverhältnis und organisiert für diese die Bildung der GesbRs.
RM organisiert die Bildung, Einrichtung und Durchführung von Spielgemeinschaften, damit diese an den "Lotto 6 aus 45" Mittwochs- und Sonntags-Ziehungen sowie an den Freitag-Ziehungen von "EuroMillionen" der Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H (im Folgenden "Österreichischen Lotterien") teilnehmen können.
Die Gründung der Spielgemeinschaften erfolgt durch RM im Namen und Auftrag der Teilnehmer jeweils erst kurz vor jeder einzelnen Mitspielperiode, um eine möglichst hohe Teilnehmerzahl zu ermöglichen. Jeder Teilnehmer erhält rechtzeitig vor der ersten Ziehung seine persönliche Mitspielbestätigung gemäß Punkt 4. Die Spielgemeinschaft wird nach Erreichen des Gesellschaftszweckes, das ist die Teilnahme an den "Lotto 6 aus 45" und "EuroMillionen" Ziehungen während einer Mitspielperiode, zum Ende jeder Mitspielperiode automatisch aufgelöst.

2.4.2. Beteiligung der Teilnehmer an einer Spielgemeinschaft
Die Beteiligung der Teilnehmer an den Spielgemeinschaften erfolgt in unmittelbaren Einsatz-Anteilen. Die Zuteilung der Teilnehmer zu den einzelnen Spielgemeinschaften erfolgt durch RM. Die von der jeweiligen Spielgemeinschaft gespielten Tipps bzw Zahlen werden von RM ausgewählt und diesen zugeordnet. Ein Anspruch eines Teilnehmers / einer Spielgemeinschaft, dass bestimmte Tipps bzw Zahlen gespielt werden, oder ein Anspruch auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Spielgemeinschaft bestehen nicht. RM sendet den Teilnehmern vor Beginn des Teilnahmezeitraums die jeweils gespielten Tipps bzw Zahlen zu.
Für den Fall, dass nicht alle Anteile einer Spielgemeinschaft an Teilnehmer vergeben werden können, ist RM berechtigt, sich zu diesen Teilnahmebedingungen in dem erforderlichen Ausmaß an der Spielgemeinschaft zu beteiligen, um den Gesamteinsatz der Spielgemeinschaft zu gewährleisten. RM wird in diesem Fall wie ein gewöhnlicher Teilnehmer behandelt. RM unterliegt ebenfalls den Teilnahmebedingungen und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

2.4.3. Gesellschaftsrechtliche Bestimmungen
Die Teilnehmer an einer Spielgemeinschaft haben in die jeweilige GesbR eine Einlage in Höhe des Spieleinsatzes zu leisten. Jeder Teilnehmer ist berechtigt, sich seinen Anteil am Gesellschaftsvermögen, das ist sein Anteil am Gewinn, gemäß Punkt 6 auszahlen zu lassen. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet jeder Teilnehmer anteilsmäßig.

2.5. Vollmacht
RM wird von den Teilnehmern zur Vornahme aller rechtsgeschäftlichen Handlungen und Erklärungen bevollmächtigt, die dem Erreichen des Gesellschaftszweckes sowie den in diesen Teilnahmebedingungen festgelegten Aufgaben dienen. RM ist nicht berechtigt, über den in den Teilnahmebedingungen festgelegten Rahmen Gebühren oder Kostenerstattungen zu verlangen.

2.6. Subunternehmer
RM kann sich zur Durchführung ihrer Aufgaben Dritter bedienen und Untervollmachten erteilen.

3. Lottospielvertrag
Der Lottospielvertrag wird von RM im Namen und auf Rechnung der nach diesen Teilnahmebedingungen organisierten Spielgemeinschaften bzw deren Teilnehmern mit den Österreichischen Lotterien geschlossen. Im Auftrag der Spielgemeinschaften bzw deren Teilnehmern kauft RM also in fremden Namen und auf fremde Rechnung Spielscheine bei den Österreichischen Lotterien ein. Jeder Teilnehmer wird seinem Einsatz-Anteil entsprechend zusammen mit den übrigen Teilnehmern seiner Spielgemeinschaft Miteigentümer der für seine Spielgemeinschaft bei den Österreichischen Lotterien erworbenen Spielscheine. Für den Lottospielvertrag gelten die Spiel- und/oder Teilnahmebedingungen der Österreichischen Lotterien.

4. Mitspielbestätigung
Vor der ersten "Lotto 6 aus 45" oder "EuroMillionen" Ziehung jeder Mitspielperiode erhält jeder Teilnehmer eine schriftliche Mitspielbestätigung. Diese Mitspielbestätigung gibt Auskunft darüber,
(i)       an welchen Spielgemeinschaften der Teilnehmer beteiligt ist,
(ii)      wie viele Anteile davon ihm gehören,
(iii)     welche Lotto- und EuroMillionen-Zahlen in diesen gespielt werden und
(iv)     den Zeitraum der Mitspielperiode.

5. Mitspieldauer
Jeder Teilnehmer am LottoClub wird von RM automatisch bei Gründung der Spielgemeinschaften einer Spielgemeinschaft zugeordnet und damit Mitglied dieser Spielgemeinschaft. Die Spielgemeinschaften nehmen während der Dauer der Mitspielperioden an den "Lotto 6 aus 45" Ziehungen sowie den "EuroMillionen" Ziehungen der Österreichischen Lotterien teil. Die Teilnahme an den jeweiligen Mitspielperioden beginnt innerhalb einer für die organisatorische Umsetzung angemessener Frist und dauert bis zur wirksamen Beendigung der Teilnahme am LottoClub.
Eine Mitspielperiode umfasst jeweils die in einen Kalendermonat fallenden acht bzw. neun "Lotto 6 aus 45" Ziehungen sowie die vier bzw. fünf "EuroMillionen" Ziehungen der Österreichischen Lotterien.

6. Auflösung der Spielgemeinschaften und Gewinnabrechnung
Die Spielgemeinschaft wird nach Erreichen des Gesellschaftszweckes nach jeder Mitspielperiode aufgelöst und für die folgende Mitspielperiode neu gegründet. Die auf eine Spielgemeinschaft anfallenden Gewinne werden zu 100 % an die, die jeweilige Spielgemeinschaft bildenden Teilnehmer, ausgeschüttet. Die beteiligten Teilnehmer erhalten davon den Anteil, der ihrem Anteil an der Spielgemeinschaft entspricht. Sollten Sachpreise erzielt werden, so werden diese vom Treuhänder zum Verkehrswert veräußert und der Erlös der Spielgemeinschaft gutgeschrieben.
Jeder Teilnehmer erhält monatlich eine schriftliche Gewinnabrechnung, aus der hervorgeht, welche Gewinnbeträge je Ziehung in den von dem jeweiligen Teilnehmer im Rahmen seiner Spielgemeinschaft belegten Tippfeldern erzielt wurden und wie hoch sein persönlicher Anteil am Gewinn ist.
Die Auszahlung der Gewinne erfolgt durch Überweisung auf das vom Teilnehmer in seinem Teilnahmeantrag angegebene Konto. RM ist dazu berechtigt, von den Gewinnen zum Zeitpunkt der Auszahlung offene Teilnahmegebühren in Abzug zu bringen und einzubehalten.

7. Teilnahmegebühren
Für die Teilnahme im LottoClub wird eine monatliche Gebühr in Höhe von EUR 49,00 (inklusive USt) erhoben. Diese Gebühr setzt sich zusammen aus dem Spieleinsatz und den Handlinggebühren. RM wendet für den Erwerb der Spielscheine je nach Anzahl der Ziehungen pro Monat einen Betrag zwischen EUR 15,31 und EUR 18,23 auf.
Die Monatsgebühr wird erstmals 14 Tage nach Zusendung der Annahmeerklärung (Begrüßungsschreiben) zur Zahlung fällig. Die weiteren Monatsgebühren sind jeweils am 20. des Vormonats jedes Spielmonats fällig. Zahlungen erfolgen ausschließlich per Lastschrifteinzug von dem vom Teilnehmer angegeben Konto. Barzahlung und Überweisung sind ausgeschlossen.
Jeder Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass Lastschriften ohne Beanstandungen eingelöst werden können. Nicht eingelöste oder zurückgebuchte Zahlungen gelten als nicht (rechtzeitig) bezahlt, es sei denn, dies ist von RM zu vertreten. RM ist berechtigt, dem Teilnehmer angefallene Gebühren für Rücklastschriften und Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen.

8. Beendigung der Teilnahme am LottoClub
Die Teilnahme am LottoClub und damit der mit der RM abgeschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag gelten auf unbestimmte Dauer. Die Teilnahme kann schriftlich per Brief von jedem Teilnehmer an DONAULAND LottoClub, Business Center 675, A-1000 Wien, und von RM an den Teilnehmer ohne Angabe von Gründen zum Ablauf einer Mitspielperiode gekündigt werden. Der Teilnehmer verzichtet jedoch auf eine Kündigung vor Ablauf der ersten drei Mitspielperioden. Kündigungen, die nicht bis spätestens zum 10. jedes Kalendermonats an der oben genannten Adresse eingehen, werden erst für den zweiten darauffolgenden Kalendermonat wirksam (eine am 15.7. einlangende Kündigung ist zum 31.8. wirksam).
Das beiderseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht, die Sicherheit des Lottospielgeschäftes nicht gewährleistet ist, die ordnungsgemäße Abwicklung des Lottospielgeschäftes nicht möglich ist oder trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer zumindest 10 tägigen Nachfrist Zahlungsverzug vorliegt.

9. Haftung
RM steht gegenüber den Teilnehmern und Spielgemeinschaften nur für eine ordnungsgemäße Organisation und Durchführung des Geschäftsbesorgungsvertrags ein. Eine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der Lottoziehungen wird nicht übernommen; diese liegt im ausschließlichen Verantwortungsbereich der Österreichischen Lotterien.
RM haftet nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung für Personenschäden, für Schäden an zur Bearbeitung übergebenen Sachen und nach dem PHG bleibt unberührt.

10. Spielgeheimnis und Datenschutz
Die Teilnahme an den Ziehungen sowie Namen, Anschriften und die Beteiligung der Teilnehmer unterliegen dem Spielgeheimnis. RM sichert allen Teilnehmern die Wahrung des Spielgeheimnisses zu. Insbesondere die Veröffentlichung von Gewinnern erfolgt nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung.
Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden von RM nur in dem zum Zweck der Organisation der Spielgemeinschaften und des LottoClubs notwendigen Ausmaß verarbeitet. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung sowie eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. RM trägt Sorge für die Einhaltung der zur Anwendung gelangenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Republik Österreich mit Ausnahme der Kollisionsnormen und dem UN-Kaufrecht.
Ist der Teilnehmer Unternehmer im Sinne des UGB, ist das für 1010 Wien in Handelssachen zuständige Gericht ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, auch soweit sie sein Zustandekommen oder seine Auflösung betreffen.
RM ist berechtigt, die vorliegenden Teilnahmebedingungen anzupassen und zu ändern. Geänderte Teilnahmebedingungen sind mit einer Frist von sechs Wochen anzukündigen und werden wirksam, sofern der Teilnehmer ihnen nicht binnen drei Wochen nach Erhalt widerspricht. Widerspricht der Teilnehmer der geänderten Fassung der Teilnahmebedingungen, so ist RM berechtigt, die Teilnahme zum Ende der genannten sechs Wochen Frist außerordentlich zu kündigen; bis dahin bleiben die Teilnahmebedingungen in der bisherigen Fassung in Geltung.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem in diesem Vertrag erkennbar gewordenen wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: 27.07.2010