Die Festschrift ist eine Freundschaftsgabe internationaler und ökumenischer Weggefährtinnen und Weggefährten der Oldenburger Kirchenhistorikerin Andrea Strübind zu ihrem 60. Geburtstag. Sie spiegelt ihre breit gefächerte Forschungstätigkeit wider, die von der Reformations- und Täuferforschung über die internationale Kirchliche Zeitgeschichte und Geschichte der Freikirchen bis zur Ökumenischen Bewegung und Bürgerrechtsbewegung in den USA reicht.
Die inhaltlichen SchwerpunktePraxisgerechte Kommentierung der einzelnen Vorschriften des AWG unter fundierter Auseinandersetzung mit deren Stellung im NormenkreisSystematische Zuordnung der relevanten Vorschriften der AWV an die entsprechende Vorschrift des AWGBerücksichtigung der Dual-Use-VO (EU) 2021/821, der Sanktionsdurchsetzungsgesetze I und II, der Ersten Verordnung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung sowie den modifizierten Regelungen der InvestitionskontrolleAußerdem enthaltenDer Herausgeber Reinhart Rüsken, Rechtsanwalt, Richter am BFH a.D., führt durch sein Geleitwort in die diffizile Rechtsmaterie des Außenwirtschaftsrechts ein.
Der Autor beschäftigt sich mit der umstrittenen Frage der Beteiligung durch Unterlassen. Ausgehend von einer an Kant und Fichte anknüpfenden Philosophie der Freiheit entwickelt er eine interpersonale Beteiligungslehre, welche die Besonderheit der Verletzungsmacht des untätig bleibenden Garanten bereits einbezieht. Mithilfe der Normentheorie präzisiert er dann diese Beteiligungslehre und entwickelt anhand des Inhalts des konkreten Rechtsverhältnisses eine differenzierte Lösung der Anfangsfrage.
In Hochschulen, Bibliotheken, Erwachsenenbildungseinrichtungen, Bildungs- und Kulturzentren sowie kulturellen Einrichtungen wie Museen werden neue Lernumgebungen sowohl für den physischen als auch den digitalen Raum konzipiert. In dieser Reihe werden nicht nur didaktisch-methodische Settings vorgestellt, sondern auch die organisatorische, bauliche und digitale Gestaltung von Lernräumen.<br />
Kaum ein anderer Beruf steht unter einem so hohen Fristendruck wie der des Steuerberaters. Der Fristenkontrolle und -organisation kommt daher ein sehr hoher Stellenwert zu. Die fristgerechte Bearbeitung fristgebundener Vorgänge haben Sie als Berater nach höchstrichterlicher Rechtsprechung durch ein Fristenkontrollbuch oder eine entsprechende Einrichtung sicherzustellen.