Zum Werk§Dieses umfassende Kommentarwerk zur Rechtsschutzversicherung ermöglicht die Bearbeitung von Rechtsschutzversicherungsfällen Kommentiert sind auch die Paragraphen 125-129 VVG eigenständig kommentiert.§Vorteile auf einen Blick§- der Umfangreiche unter den ARB-Kommentaren§- Mitkommentierung der VVG-Vorschriften§- Berücksichtigung der ARB 2012§Zielgruppe§Für Rechtsanwälte, Versicherungsunternehmen, Gerichte.