Münchener Kommentar zum Aktiengesetz Bd. 3: 118-178

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    Münchener Kommentar zum Aktiengesetz Bd. 3: 118-178

    Zum Werk Wer aktienrechtlich tätig ist, ist auf die sorgfältigen, präzisen und umfassenden Informationen dieses einzigartigen Werkes dringend angewiesen. In insgesamt sieben Bänden bietet dieses Standardwerk in neuer Auflage
    • Lösungsvorschläge, die dem Zusammenwachsen der europäischen Länder, der internationalen Kapitalverflechtung und -beschaffung sowie der Zunahme weltweit tätiger Konzerne Rechnung tragen
    • Aktualität durch Berücksichtigung aller Gesetzesänderungen und -ergänzungen
    • Praxisnutzen und wissenschaftliche Kompetenz
    • Erfahrung von Experten, die sich als Unternehmensberater und Richter praktisch mit dem Aktienrecht befassen oder aber als Wissenschaftler auf diesem Gebiete tätig sind
    Hinweise zur Rechtslage in Österreich bei den Kommentierungen des deutschen Rechts Vorteile auf einen Blick
    • zuverlässige Synthese der Rechtsprechung und sinnvolle Selektion im Bereich der Literatur
    • übersichtliche Gliederung und vorzügliche Lesbarkeit
    • präzise Kommentierung auf hohem wissenschaftlichem Niveau
    • auch für noch nicht entschiedene Fallkonstellationen wegweisend
    Zur Neuauflage Die ordnungsgemäße Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung einer AG erfordert detaillierte Kenntnisse der Regelungen der 118 ff. AktG. Dies gilt in besonderem Maß in Zeiten von COVID-19 oder anderen pandemieartigen Ereignissen. In zahlreichen Neuregelungen durch das ARUG II wurden die Rechte der Aktionäre gestärkt. Zu nennen sind z.B.
    • Beschlussfassung über das Vergütungssystem und den Vergütungsbericht für Vorstandsmitglieder ( 120a AktG) - Say on Pay
    • Neuregelungen zu institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern ( 134a-134d AktG
    • elektronische Ausübung des Stimmrechts ( 118 AktG)
    Wesentliche Änderungen haben sich darüber hinaus im Bereich der Rechnungslegung und Gewinnverwendung ergeben.
    • Neuregelung zum Vergütungsbericht ( 162 AktG)
    • Regelung zu den erläuternden Berichten ( 176 AktG iVm 289a, 315a HGB)
    Schließlich ist auf die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex 2020 hinzuweisen. Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Unternehmen.
  • Zusatzinformation

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