Wesentliche Teile des Ausländer- und Asylrechts sind in die Kompetenz der EU übergegangen. Die auf der Grundlage des EG-Vertrags erlassenen Verordnungen und Richtlinien sind von immer größerer Bedeutung für die Praxis.Der Kommentar von Thym/Hailbronner erscheint mit allen relevanten Reformen bereits in 3. Auflage.