Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist ein elementares Verfahrensrecht, dessen Bedeutung im europäischen Recht zusehends wächst. In der Rechtsprechung von EGMR und EuGH entwickelt er sich zu einem herausragenden Prozessgrundrecht und definiert verbindliche Mindeststandards für eine faire Verfahrensführung in ganz Europa.