Staatsschutzstrafrecht in der Bundesrepublik Deutschland 1951-1968
Am 11. Juli 1951 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit dem§1. Strafrechtsänderungsgesetz ein weitreichendes politisches Strafrecht§zum Schutz der wiedererrichteten deutschen Demokratie, das bis 1968§fortgalt. Die vorliegende rechtshistorische Arbeit stellt das Gesetz in§den Kontext des politischen Strafrechts des Kaiserreichs, der Weimarer§Republik und der NS-Zeit. Ausgehend von 233 Entscheidungen§des Bundesgerichtshofs in Staatsschutzsachen beleuchtet der Autor§die Rechtspraxis von mehreren Seiten. In einem ausführlichen Fallteil§wird die Anwendung des Gesetzes auf Angehörige kommunistischer§Vereinigungen, Spione östlicher Nachrichtendienste und Rechtsextremisten§dargestellt und in den historischen Kontext eingeordnet. Auch§die Auswirkungen auf Journalisten und "Whistleblower", etwa in der§"Spiegel-Affäre" und im Fall Pätsch, werden erörtert. Im juristischen Teil§folgt eine Untersuchung des Gesetzes auf seine Konformität mit dem§Grundgesetz sowie ein Vergleich mit der gegenwärtigen Rechtslage. Ein§umfassender biographischer Teil befasst sich mit den zentralen Protagonisten§des politischen Strafrechts der Jahre 1951-1968. Hier wird auch§ein möglicher Einfluss ehemaliger NS-Juristen auf Genese und Praxis des§politischen Strafrechts diskutiert.